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   BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 157.87   

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BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 157.87 (https://dejure.org/1987,3007)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1987 - 9 B 157.87 (https://dejure.org/1987,3007)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - 9 B 157.87 (https://dejure.org/1987,3007)
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. BVerwGE 1, 283 (289) für das frühere Notaufnahmeverfahren; BVerwGE 51, 101 für das frühere D 1 - Verfahren; Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55 betreffend das frühere Registrierscheinverfahren nach der Verteilungsverordnung).
  • BVerwG, 21.11.1994 - 1 B 143.94

    Verletzung der richterlichen Begründungspflicht als Verfahrensmangel - Anspruch

    Der in einen Registrierschein des Beauftragten der Bundesregierung für die Verteilung der Aussiedler aufgenommene Vermerk über die deutsche Staatsangehörigkeit des Aussiedlers entfaltet keine Bindungswirkung in einem Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 39 RuStAG (im Anschluß an Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55).

    Die im Verteilungsverfahren ermittelten und im Registrierschein vermerkten weiteren tatsächlichen Umstände bilden lediglich den Grund für die Verteilungsentscheidung und entfalten deshalb weder eine Bindungswirkung im Verwaltungsverfahren noch im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren (Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55).

  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 73.98

    Staatsangehörigkeitsrecht - Anforderungen an eine Erwebserklärung

    Dies entspricht dem Regelungsgehalt des Registrierscheins, der sich in der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung des Antragstellers in die Verteilung erschöpft (Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 1 B 143.94 - Buchholz 130 § 39 RuStAG Nr. 1 unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55; zur fortdauernden Bedeutung unter geltendem Recht Haberland, in: Das Deutsche Bundesrecht, V F 10, Erl. 2 zu § 8 BVFG).
  • BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06

    Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen

    Für die Registrierung in dem Registrierungsverfahren nach der Verteilungsverordnung vom 28. März 1952 (BGBl I S. 236) ist dabei geklärt, dass der Entscheidung über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen deutschen Vertriebenen auf die Bundesländer keine Bindungswirkung im Verfahren über die Ausstellung des Vertriebenenausweises (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1987 BVerwG 9 B 157.87 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51) zukommt und auch in dem Vermerk Deutscher durch Aufnahme als Aussiedler in einem Registrierschein keine staatsangehörigkeitsrechtliche Statusfeststellung in dem Sinne liegt, dass nunmehr abschließend feststehe, dass eine Person Deutsche i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG geworden sei (BVerwG, Beschluss vom 25. April 1988 BVerwG 9 B 30.88 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55), weil im Registrierungsverfahren lediglich zur Vorbereitung der Verteilungsentscheidung als Vorfrage zu prüfen sei, ob die vorläufig untergebrachte Person aufgrund ihrer Anhörung oder sonstiger im Durchgangslager zur Verfügung stehender Erkenntnisquellen zu dem in § 1 der Verteilungsverordnung genannten Personenkreis gehören, u.a. also auch, ob sie als deutsche Volkszugehörige angesehen werden kann (vgl. Beschluss vom 17. Juli 1998 BVerwG 1 B 73.98 Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 3).
  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins

    Eine für das Ausweisverfahren bindende Wirkung kommt der Entscheidung über die Verteilung und der Ausstellung des Registrierscheins unbeschadet der indiziellen Bedeutung der im Verteilungsverfahren ermittelten tatsächlichen Umstände nämlich nicht zu, weil dem nur eine vorläufige und nicht zum Regelungsinhalt gehörende Prüfung vorausgeht, ob die im Durchgangslager untergebrachte Person als deutscher Volkszugehöriger angesehen werden kann (BVerwG, Be. v. 26. Mai 1987 -- 9 B 157.87 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51, u. v. 25. April 1988 -- 9 B 30.88 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55, sowie U. v. 17. Oktober 1989 -- 9 C 26.89 --, BVerwGE 84, 23 = NJW 1990, 1127).
  • BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88

    Aufnahme als Aussiedler - Verteilungsverfahren - Durchgangslager - Deutsche

    Vielmehr hat die Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung - wie bereits im Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51) dargelegt - lediglich die Verteilung der in den Durchgangslagern vorläufig untergebrachten Personen auf die Länder zum Gegenstand.
  • BVerwG, 04.03.1991 - 3 B 119.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Zur Bedeutung der Merkblätter und der darin enthaltenen gutachtlichen Äußerungen der Heimatauskunftstellen hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt Stellung genommen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Dezember 1986 - BVerwG 9 B 144.86 - in Buchholz 412.3 § 6 Nr. 48, vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - in Buchholz 412.3 § 6 Nr. 51 und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 3 B 92.89 -).
  • BVerwG, 23.12.1994 - 9 B 630.94

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß - von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG abgesehen - der einem Verwandten ausgestellte Vertriebenenausweis oder dessen Einbeziehung in das Verteilungsverfahren von Gesetzes wegen keine Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten erzeugt (vgl. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13; Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51; Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55).
  • BVerwG, 26.03.1993 - 9 B 333.92

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Die Bejahung der Frage in der Verteilungsentscheidung hat im Verfahren auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises keine verbindliche Wirkung (Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51; Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 [BVerwG 17.10.1989 - 9 C 26/89]).
  • BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der im Rahmen der Verteilungsentscheidung nach § 2 der - inzwischen außer Kraft getretenen - Verteilungsverordnung vom 28. März 1952 (BGBl I S. 236) erteilte Registrierschein mit dem Vermerk: "Deutscher durch Aufnahme als Aussiedler" im Verfahren auf Ausstellung des Vertriebenenausweises keine Bindung erzeugt, weil eine solche - anders als in § 15 Abs. 1 Satz 1 BVFG a.F. für den erteilten Vertriebenenausweis vorgesehen - gesetzlich nicht angeordnet ist und zudem im Registrierscheinverfahren lediglich eine vorläufige Prüfung der Vertriebeneneigenschaft stattfand, um dem Ausweisbewerber eine vorläufige praktische Hilfe im Behördenverkehr bis zur endgültigen Klärung seines Status durch die zuständige Stelle an die Hand zu geben (Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51; Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55).
  • BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93

    Antrag auf Eintragung in die deutsche Volksliste - Bekenntnis zum deutschen

  • BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 328.91

    Voraussetzung für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger bei einem

  • BVerwG, 14.03.1996 - 9 B 79.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vertrauensschutz wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1997 - 2 A 4245/94

    Geltendmachung eines Verteilungsverfahrens i.R.d. Gesetzes über die

  • BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 653.93

    Eintragung in die deutsche Volksliste als ausdrückliches Bekenntnis zum deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 12 A 2748/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1998 - 2 A 1384/95

    Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf Erteilung eines

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